Strohschuhpflicht

Strohschuhpflicht

In der Jahreshauptversammlung der Hexen am 14.05.2015 wurde  ein Antrag auf sofortige Einführung zum Tragen von Strohschuhen bei der Hexengruppe der Narrenzunft Altshausen e.V. gestellt.


Der Zunftrat bekam aus der Versammlung heraus den Auftrag diesen Vorschlag zu prüfen und bei positiver Resonanz im Zunftrat, den Auftrag umzusetzen. Im Laufe des Jahres 2015 wurde im Zunftrat darüber diskutiert und mit großer Mehrheit beschlossen, die Strohschuh- pflicht einzuführen. Danach ging es dann an die Umsetzung des Antrags. Dabei wurde folgendes Vorgehen beschlossen:


Für Neumitglieder ab 14 Jahre gilt für die Fasnet 2017 die Strohschuhpflicht, wenn eine Maske getragen wird. Für die restlichen Hexen, Hexenzirkel und Hexenwagen ist das Jahr 2017 eine Übergangszeit. Natürlich wäre es toll, wenn jeder schon freiwillig ab 2016 Strohschuhe tragen würde. Ab 2018 gilt dann für alle Hexen mit Maske Strohschuhpflicht. Es gibt keine Ausnahmen.


Alle Strohschuhe müssen eine rote Einfassung (Naht) aufweisen. Altbestände genießen natürlich Bestandsschutz. Diese Strohschuhe, mit z.B. schwarze oder grüne Naht dürfen bis zur Neubeschaffung getragen werden. Neue Strohschuhe müssen dann mit roter Naht sein.


Es dürfen nur richtige Strohschuhe getragen werden, Gamaschen oder Überzieher sind nicht erlaubt.


Die Strohschuhe müssen aus Bast in rustikaler Ausführung mit starkem Geflecht in gelblicher Farbe geflochten sein. Die Sohlenfarbe ist schwarz. Die Sohle darf einen kleinen Absatz besitzen.


Die Strohschuhe können über die Narrenzunft Altshausen bezogen werden (keine Pflicht).

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